Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; schutzwürdiges Vertrauen auf Grund früherer Bewilligungen eines erhöhten Vergütungssatzes; Verpflichtung der Länder zur Einführung von vergütungssteigernden Nachqualifikationen
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