Aktenzeichen V ZR 169/11

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RCN55MZMQF6J8WNWMV

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.03.2012

Obligatorische Streitschlichtung in Nordrhein-Westfallen bei Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen einen Grundstücksnachbarn

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