Aktenzeichen 6 C 6/22, 6 C 6/22 (6 C 12/18)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:140823U6C6.22.0
RCN:
RCN557KX9E9ZF75ZJJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 14.08.2023

Unionsrechtswidrigkeit der im Telekommunikationsgesetz geregelten Verpflichtungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

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