Aktenzeichen 3 StR 15/11

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RCN:
RCN5335QFXS84TE3DH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.03.2011

Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten

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