Aktenzeichen 35 W (pat) 26/10

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RCN:
RCN52EL89ZEBT5UHAU

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.04.2011

Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – "Rückgängigmachung einer Umschreibung" - zu den Voraussetzungen eines auf Rückgängigmachung einer Umschreibung eines Gebrauchsmusters gerichteten Begehrens - zur Zulässigkeit einer Beschwerde

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