Aktenzeichen 3 Sa 194/22

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RCN:
RCN4ZXTH2F9GTRSTJ2

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LArbG München: Urteil vom 09.02.2023

Teilzeitbeschäftigung, Während der Elternzeit, Annahmeverzugsvergütung, Klageschrift, Schadensersatzpflicht, Klageantrag, Verteilung der Arbeitszeit, Antrag auf Elternzeit, Prozeßbevollmächtigter, Willenserklärungen, Verringerte Arbeitszeit, Arbeitsgericht, Teilzeitbegehren, Rechtswirksamkeit, Betriebliche Gründe, Teilzeitarbeit während der Elternzeit, Schriftsätze, Arbeitszeitwunsch, Arbeitszeit - Reduzierung, Arbeitszeiten

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