Aktenzeichen S 12 KR 462/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4ZC44LUE7VSYM73

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SG Augsburg: Urteil vom 16.03.2023

Widerspruchsverfahren, Widerspruchsbescheid, mündlich Verhandlung, Verwaltungsakt, Transsexuelle, Kostenentscheidung, Aufhebung, Außergerichtliche Kosten, Bevollmächtigter, Ergebnis der Beweisaufnahme, Klageabweisung, Beginn der mündlichen Verhandlung, Sozialmedizinische Indikation, Streitgegenstand, Geschlechtsangleichung, Transsexualität, Sozialgerichtsgesetz, Psychologische Psychotherapeuten, Bescheid, Angelernte

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