Markenbeschwerdeverfahren – "46°N (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)" – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
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