Aktenzeichen 4 ZB 23.114

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RCN:
RCN4Z8JVCYP59EU2M9

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VGH München: Entscheidung vom 16.08.2023

Zweitwohnungssteuer, Gleichartigkeitsverbot, Eigennutzung durch Wohnungseigentümer, Bemessung des Aufwands, ortsübliche Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage, steuerliche Belastungsgleichheit, Erhöhung des Steuersatzes auf 20%, Verfolgung nichtfiskalischer Nebenzwecke, Freizügigkeit

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