Zweitwohnungssteuer, Gleichartigkeitsverbot, Eigennutzung durch Wohnungseigentümer, Bemessung des Aufwands, ortsübliche Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage, steuerliche Belastungsgleichheit, Erhöhung des Steuersatzes auf 20%, Verfolgung nichtfiskalischer Nebenzwecke, Freizügigkeit
Öffnen