Aktenzeichen B 10 ÜG 29/13 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2014:050614BB10UEG2913B0
RCN:
RCN4Z2AZKMGV8TLWA7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 05.06.2014

(Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Vertretung des beklagten Landes durch eine Richterin des entscheidenden Gerichts - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch bis zur Beendigung der Instanz - Bestimmung des Rechtsschutzziels bei anwaltlichem Klageantrag - grundsätzliche Bedeutung - ausreichender nationaler Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren - Nichtberücksichtigung des Vorverfahrens in § 198 Abs 6 Nr 1 GVG - Darlegungsanforderungen)

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