Aktenzeichen 8 B 31/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:021018B8B31.18.0
RCN:
RCN4XEGNS3NATG4H7C

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 02.10.2018

Spielhallenerlaubnis; Anwendbarkeit von § 33i GewO in NRW

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