Aktenzeichen B 7 K 22.31218

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RCN4WYCQYQ9DU4KE44

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VG Bayreuth: Urteil vom 13.04.2023

Folgeverfahren Äthiopien, Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Urteil, gelebte Kernfamilie, Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen, Berücksichtigung innerstaatlicher Vollstreckungshindernisse bei Erlass einer Abschiebungsandrohung, Streitgegenständlichkeit einer Rückkehrentscheidung im Folgeverfahren

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