Aktenzeichen 26 W (pat) 79/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4WNPD58KMA4RN9H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 10.11.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung" – Postlaufzeit – kein Sorgfaltspflichtverstoß – Original Erinnerungsschrift ist nicht zu den Akten gelangt – Verlorengehen im Zusammenhang mit Umzug der Poststelle des DPMA innerhalb Münchens kann nicht völlig ausgeschlossen werden

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