Aktenzeichen 14 NE 23.1503, 14 NE 23.1658

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RCN:
RCN4W7RVH74MTPTT5R

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VGH München: Entscheidung vom 30.11.2023

Artenschutz, ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern im Verordnungswege, vorläufiger Rechtsschutz von bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Naturschutz- bzw. Umweltvereinigungen und Antragsbefugnis solcher Verbände, Verletzung der naturschutzrechtlichen Beteiligungsbefugnis einer landesrechtlich anerkannten Naturschutz- bzw. Umweltvereinigung und deren Rechtsfolgen, Regelungsregime des § 45 Abs. 7 BNatSchG

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