Aktenzeichen IV R 22/12

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RCN:
RCN4VVPWEP7BCP8JFG

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 18.12.2014

(Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils)

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