Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Heranziehung eines ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Arztes nach mehr als zehnjähriger Befreiung - keine Einteilung zur Dienstleistung eines nicht zur persönlichen Ausübung des Bereitschaftsdienstes geeigneten Arztes ohne Möglichkeit der Übernahme durch einen anderen geeigneten Arzt - Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen bei Weigerung zur Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen - Gestaltungsfreiheit der KÄV beim Erlass der Bereitschaftsdienstordnung
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