Aktenzeichen VII ZB 95/08

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RCN4VFS57AEGA4DUU6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.01.2011

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Delegierung der Fristberechnung und -notierung auf eine Rechtsanwaltsfachangestellte

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