Aktenzeichen 29 W (pat) 541/10

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RCN:
RCN4VASX9L4JWRZJFT

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 13.07.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "Tv.de" – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung –wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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