Aktenzeichen VIII ZR 70/08

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RCN4UZJ8QL7KYP6U6Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.12.2011

(Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei Mängeln der Kaufsache: Ersatz der Kosten für Ausbau und Abtransport bei Lieferung einer mangelfreien Sache; teleologische Reduktion des § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB im Sinne einer Beschränkung des Rechts des Verkäufers zur Verweigerung der Ersatzlieferung als einzig mögliche Form der Nacherfüllung wegen absolut unverhältnismäßiger Kosten auf die Pflicht zur Erstattung angemessener Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau bei der Ersatzlieferung)

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