Aktenzeichen III ZR 397/13

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RCN:
RCN4UU822WS3R2LZWQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.04.2015

Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer Landesstraße: Anspruchsgrundlage für einen Geldentschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers wegen Feuchtigkeitsschäden nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

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