Markenbeschwerdeverfahren – "KIT" – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen prinzipiell keine Wiedereinsetzungsgründe dar – kein Zugang des Benachrichtigungsschreiben des Patentamts über den drohenden Rechtsverlust aufgrund der versehentlich unterlassen Mitteilung der Adressenänderung – zur Fristwahrung bedarf es einer Fristenkontrolle durch den Markeninhaber selbst oder einen anderen Dritten
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