Aktenzeichen III B 177/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 23.05.2011

(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten nach Treu und Glauben bei weisungsbedingter Auszahlung an das Kind - Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO - Anforderungen des § 96 FGO)

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