Aktenzeichen 21 BV 14.989

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VGH München: Urteil vom 28.01.2015

Bundesgesetzgebungskompetenz, Wartezeit, Altersruhegeld, hälftige Beitragserstattung, Eigentumsgrundrecht, Gleichheitsgrundsatz, Schließung der Zusatzversorgung, Bezirksschornsteinfeger

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