Aktenzeichen W 5 S 23.30041

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RCN4SWFQX2ZULQMF6H

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VG Würzburg: Entscheidung vom 23.01.2023

Sofortverfahren, algerischer Staatsangehöriger, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Vorbringen stark widersprüchlich, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, Sicherung des Existenzminimums bei Rückkehr, keine zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote

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