Aktenzeichen 1 StR 57/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:060923U1STR57.23.0
RCN:
RCN4SQN9WRTWGE24QS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.09.2023

Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

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