Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.05.2018
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert des Beschwerdegegenstands bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zum Pflichtteilsrecht im Wege der Stufenklage; Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils über die Zulässigkeit der Berufung