Aktenzeichen 3 U 2910/22

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RCN:
RCN4RBYKTJ2KA25C9H

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OLG Nürnberg: Urteil vom 01.08.2023

Schadensersatz, Berufung, Leistungen, Urheberrechtsverletzung, Marke, Urheberrecht, Verletzung, Schadensersatzanspruch, Internet, Abmahnkosten, Werbung, Haftung, Anspruch, Unterlassungsanspruch, eidesstattliche Versicherung, Erstattung der Kosten, Erstattung der Aufwendungen

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