Aktenzeichen AN 9 K 13.02205

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RCN:
RCN4RBFP7FVZSYXTQ6

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VG Ansbach: Urteil vom 30.04.2015

Nutzungsuntersagung, Wettbüro, Vergnügungsstätte, allgemeines Wohngebiet, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauordnungsbehörde, Wettannahmestelle, Sportwette, Ortseinsicht, Umgebungsbebauung, Stadtplanungsamt, Trading-Down-Effekt, faktisches Mischgebiet, Nutzungsänderung, Nutzungsänderungsgenehmigung, Verfahrensfreiheit, Baugenehmigungsverfahren, Schankwirtschaft, Nutzungsart, Gemeinwohlziel, Eingriffsermessen, Ermessen, Bauaufsichtsbehörde

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