Aktenzeichen 1 StR 93/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:060820B1STR93.20.0
RCN:
RCN4R8Z8RZXC6C2GU9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.08.2020

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Berücksichtigung von Tatumständen im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose

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