Aktenzeichen 8 C 36/09

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RCN4R844FUJRTCFR9V

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 24.01.2011

Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der Kostenumlage für 1998; entgeltliche Finanzdienstleistungserbringung spricht für Gewinnerzielungsabsicht

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