Aktenzeichen IX ZR 13/12

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RCN:
RCN4Q27SP5UWT8Q85S

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.01.2013

Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen Aktiengesellschaft aufgrund eines Gesamtvergleiches mit geschädigten Kapitalanlegern: Gläubigerkenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin in Ansehung einer Zurechnung des Wissens mandatierter Rechtsanwälte - Göttinger Gruppe

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