Aktenzeichen Vf. 28-IX-18

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RCN:
RCN4N6P6H5HM2XPFGS

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VerfGH München: Entscheidung vom 17.07.2018

Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in Bayern wegen Verstoßes gegen das Wesentlichkeitsgebot

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