Aktenzeichen Au 7 K 14.363

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RCN:
RCN4MSD7Q4YV8TKHWJ

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VG Augsburg: Urteil vom 01.06.2015

Rundfunkgebühr, Hörfunkgerät, Untätigkeitsklage, Kompetenzordnung, Rundfunkempfangsfreiheit, Gesetzgebungskompetenz, Abgabengerechtigkeit, Funktionsauftrag, Programmangebot

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