Aktenzeichen Au 5 K 15.50252

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RCN4MKEFE3RRGUNJBN

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VG Augsburg: Urteil vom 07.07.2015

Irak, Unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsanordnung, Bulgarien, Systemischer Mangel, Kurde, Beachtlichkeitsschwelle, Asylsystem

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