Aktenzeichen I B 99/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4M296DVFA7F6F5W

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.12.2012

Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung eines in Luxemburg tätigen "grenzgehenden" Arbeitnehmers - Keine Klärung im Revisionsverfahren

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