Aktenzeichen 2 BvQ 54/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:qk20121212.2bvq005412
RCN:
RCN4LTZZ85ZUHLYL4J

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.12.2012

Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs  1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt

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