Aktenzeichen 2 Ws 8/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4LS9YXU2UE27G6F

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 11.02.2015

Tonaufzeichnungen aus der Telekommunikationsüberwachung dürfen nicht an die Verteidiger herausgegeben werden

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