Aktenzeichen IX B 18/16

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RCN:
RCN4L5DEFNXLXUQ6KA

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.04.2016

Grundsätzliche Bedeutung beim Verlustabzug in Erbfällen - Divergenzrüge - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

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