Aktenzeichen VIII R 4/20 (VIII R 49/11), VIII R 4/20, VIII R 49/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.160620.VIIIR4.20.0
RCN:
RCN4JQBY7ZXYZKDZ9L

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 16.06.2020

(Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG)

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