Aktenzeichen 5 P 2/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:240216B5P2.15.0
RCN:
RCN4HH7N78FNZCDFQD

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 24.02.2016

Zum Anspruch auf Aufwendungsersatz eines Rechtsanwalts, der von der Personalvertretung als dienststellenfremder Beisitzer einer Einigungsstelle bestellt worden ist

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