Aktenzeichen VIII ZR 238/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:200716BVIIIZR238.15.0
RCN:
RCN4HDUQA5SA4ACHAF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.07.2016

Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer außerordentlicher Kündigung wegen vollständigem Ausgleich des Mietrückstands

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