Aktenzeichen 2 BvR 1400/14

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr

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