Aktenzeichen 2 StR 6/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:100523U2STR6.23.0
RCN:
RCN4GKH9QB9JSCWQTJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.05.2023

Hauptverhandlung in Strafsachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einer Körperverletzung im Schlussvortrag des Staatsanwalts

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