Aktenzeichen L 7 BA 80/22

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RCN:
RCN4GFUND7E92GZ9LB

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LSG München: Urteil vom 06.06.2023

Warengutscheine, Dienstleistungen, Rabattfreibetrag, Sozialversicherungsentgeltverordnung, Konzernklausel, Arbeitsentgelt, Widerspruchsbescheid, Des Arbeitgebers, Arbeitgebereigenschaft, Arbeitgeberbegriff, gegenüber Arbeitgeber, Anderer Arbeitgeber, Beitragsrecht, Arbeitsverhältnis, Rabattgewährung, Nachforderung von Beitragen, Rechtsprechung des BFH, Rechtsprechung des BSG, Versicherungspflicht, Letztverbraucher

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