Markenbeschwerdeverfahren – "Carrera (Wort-Bild-Marke)/Carrera® (Wort-Bild-Marke)" – zur rechtserhaltenden Benutzung – keine Hemmung des Benutzungszwangs durch die gegen die Widerspruchsmarke vor dem LG erhobene Löschungsklage - abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Widerspruchsmarke – zur Kennzeichnungskraft – zur Warenähnlichkeit – Markenidentität und -ähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr
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