Aktenzeichen LwZR 7/10

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RCN4FURMCUQMDRXHJ3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.04.2011

Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Wahrung der Schriftform für einen Landpacht- bzw. Verlängerungsvertrag

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