Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung durch Unterlassen: Fehlendes Einschreiten der Mutter gegen die Misshandlungen ihrer Tochter durch ihren Ehemann und dessen Familie; erhebliche Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung bei bestehender Vorschädigung der Tochter durch emotionale Vernachlässigung im frühkindlichen Stadium
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