Aktenzeichen 5 StR 275/15

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RCN:
RCN4FPC9C2L8P334BZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2015

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Strafbarkeit bei einer Zuwiderhandlung gegen ein Kontaktverbot gegenüber Kindern; sexuelle Handlung an einem Kleinkind

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