Ersatzpflanzungsverpflichtung bzgl. der Fällung einer einsturzgefährdeten Waldkiefer, die ihrerseits eine Ersatzpflanzung darstellt, Erhebliche Zweifel an der Bestimmtheit der Rechtsgrundlage in städtischer Baumschutzverordnung für Ersatzpflanzungsanordnung, Defizitäre Ermessensausübung
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