Aktenzeichen V ZB 131/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN4E6D5G74J8RJGT4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.10.2011

Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des rechtsgeschäftlich bestellten Vertreters

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